Geförderte Sparformen
Riester- oder Rüruprente, der Staat fördert Ihre Altersvorsorge
Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung reicht zukünftig nicht aus, um Ihre Versorgung im Alter zu sichern. Dies ist dem Gesetzgeber bewußt, und deshalb wurden zwei Formen der Altersvorsorge staatlich gefördert.
Welche Sparform passt zu mir?
Um eine Förderung durch die Riester-Rente zu erhalten, müssen Sie sozialversicherungspflichtiger Angestellter sein, für Selbständige und Freiberufler ist lediglich eine die Rüruprente (Basisrente) möglich.
Wer staatliche Förderung in Anspruch nehmen will, muss auf Flexibilität verzichten!
Für beide Sparformen gelten jedoch folgende Einschränkungen im Bezug auf die Verwendung:
- Vererbbarkeit nur an Ehefrau oder kindergeldberechtigte Kinder.
- Eine Beleihung oder Verpfändung ist nicht möglich.
- Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, der Kapitalrückfluß erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Rente (Ausnahme Riesterrente 30% einmalige Kapitalentnahme möglich).
- Der Rentenzufluß ist voll steuerpflichtig.
Unsere Dienstleistung für Sie
Wir analysieren anhand Ihrer persönlichen Steuer-, Einkommens- und Versorgungssituation, welche Auswirkungen eine staatlich geförderte Rente vor und nach Steuern bzw. Zulagen hat.
Hier ein Muster eine Analyse erhalten Sie hier